Muss sein - damit es keine Missverständnisse gibt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen  / Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines:

Für sämtliche Vertragsabschlüsse zwischen Verkäufer, im folgenden SM (Sekt Manufaktur GbR) genannt, und Käufer gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, von denen der Käufer Kenntnis erhalten hat. Spätestens durch die Auftragserteilung erkennt er diese Bedingungen an. Im Falle anderslautender Einkaufs- oder Verrechnungsbedingungen des Käufers oder dessen Beauftragten gelten ausschließlich diese Verkaufs- und Zahlungsbedingungen. Aufträge, auch die durch Vertreter vermittelten, sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch SM verbindlich angenommen, wobei die Rechnung als Auftragsbestätigung gilt.

2. Lieferung:

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und auf Gefahr des Käufers, auch bei frachtfreier Lieferung bzw. Lieferung durch Transportmittel von SM. Eine Transportversicherung durch SM erfolgt nicht. Der Käufer hat jede Sendung vor Annahme auf ihre Beschaffenheit zu prüfen und evtl. Schäden vom Auslieferer bescheinigen zu lassen.

3. Lieferzeiten:

Lieferungen erfolgen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Die Angabe von Lieferzeiten ist unverbindlich, sofern kein Fixkauf vereinbart ist. Im Falle mehrerer Abschlüsse erledigt SM die Auslieferung nach der Reihenfolge seiner Wahl.

4. Gläubigerverzug:

Liefert SM nicht innerhalb der angegebenen Lieferzeit, so kann der Käufer SM durch Setzung einer angemessenen Nachfrist in Gläubigerverzug setzen. Die Nachfrist beträgt mindestens 15 Tage.

Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, SM hätte ihm bis zum Fristablauf die Ware versandbereit gemeldet. Weitergehende Ansprüche vom Käufer sind ausgeschlossen.

5. Mängelhaftung:

Ist die Ware mangelhaft, so ist SM verpflichtet, Ersatzware zu liefern. Weitergehende Rechte, insbesondere das Recht auf Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen.

Flaschen mit Korkgeschmack werden mit dem Warenwert ersetzt, wenn der Käufer diesen Mangel durch eidesstattliche Erklärung nachweist, Kantflaschen im Falle ungeöffneter Rückgabe nur mit dem vollen Wert, einschließlich Sektsteuer.

Die Bildung natürlichen Weinsteingehaltes im Sekt in Form von Kristallen oder Flocken stellt keinen Mangel dar. Sachmängel, Falschlieferung etc. müssen SM unverzüglich nach Ankunft der Lieferung in der Weise angezeigt werden, daß SM die Rechtzeitigkeit und die Berechtigung der Rüge selbst nachprüfen lassen kann. Nach Weiterversand der Ware sind Mängelrügen in jedem Fall ausgeschlossen.

6. Sonstige Reklamationen:

Sonstige Reklamationen werden nur berücksichtigt, wenn sie SM innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden.

7. Leistungsstörungen:

Unvorhergesehene Ereignisse die SM nicht zu vertreten hat, berechtigen SM, die Lieferung so lange zu verschieben, wie die Ursache der Leistungsstörung andauert. Wahlweise ist SM berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Der Käufer seinerseits ist berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 15 Tage, die er SM zu setzen hat, ebenfalls vom Vertrag zurückzutreten.

Zu den unvorhergesehenen Ereignissen gehören höhere Gewalt, Streik, hoheitliche Eingriffe und Nichtlieferung durch Vorlieferanten trotz gültiger Kontrakte.

8. Abnahme, Haftungsrahmen:

Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so ist SM berechtigt, Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.

SM haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit.

9. Preise:

Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, frei Empfangsstation (Frachtgut), einschließlich Glas und Verpackung, einschließlich Schaumwein-Steuer, ausschließlich sonstiger Abgaben.

10. Zahlungen:

Die Bezahlung erfolgt zu den vereinbarten Zahlungsbedingungen. Wird das Zahlungsziel überschritten oder ist der Käufer in Verzug oder ist eine von SM nicht als berechtigt anerkannte Stornierung des Kaufpreises oder eine entsprechende Rückbelastung vom Käufer erfolgt, so ist SM berechtigt, Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen. SM ist ferner berechtigt, einen Zuschlag in Höhe von 0,5% auf den ausstehenden Betrag als Bearbeitungsgebühr zu erheben.

Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen. Diskonteinziehungs- oder sonstige Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Sie sind sofort in bar zu zahlen.

Im Falle der Vereinbarung von Skonti hat die nicht fristgerechte Zahlung des Käufers, maßgeblich ist der Eingang des Kaufpreises auf dem Konto von SM, den Verlust des Anspruchs auf Kürzung des Kaufpreises zur Folge.

Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich aller Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.

11. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht:

Die Geltendmachung eines Zurückbehalungsrechts oder eine Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder gegenüber nicht fälligen Forderungen von SM sind ausgeschlossen. Der Zurückbehaltungsanspruch muß darüber hinaus auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

12. Eigentumsvorbehalt;

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, während der Geschäftsverbindung entstandener oder noch entstehender Ansprüche Eigentum von SM. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen, bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderungen von SM.

Der Käufer ist berechtigt, über die gekaufte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen.

Er tritt SM schon jetzt sicherungshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen ab. Ebenso werden Ersatzansprüche gegenüber Versicherungen oder Dritten aus einer Beschädigung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware an SM abgetreten.

Für den Fall, daß der Käufer eingegangene Beträge in sein Vermögen überführt, insbesondere durch Einzahlung bei einem Geldinstitut, und er dadurch Forderungsinhaber wird, tritt er die erlangte Foderung bereits hiermit sicherungshalber an SM ab.

Im übrigen ist der Käufer berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zum Widerruf seitens SM einzuziehen. SM wird von dem Widerrufsrecht nur dann Gebrauch machen, wenn der Käufer sich in Zahlungsverzug oder -schwierigkeiten befindet oder die gegenüber SM bestehenden vertraglichen Vereinbarungen oder Bestimmungen dieser Verkaufs- und Zahlungsbedingungen, insbesondere die sich aus dem Eigentumsvorbehalt von SM ergebenden Pflichten verletzt oder SM sonstige Tatsachen bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit vom Käufer in Frage stellen. In diesen Fällen ist SM weiter berechtigt, den Eigentumsvorbehalt sowie die Vorausabtretungen gegenüber den Dritten offenzulegen.

Der Käufer ist weder zur Verpfändung oder Sicherungsübertragung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, noch zur Abtretung von Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Von einer Pfändung oder einer sonstigen Beeinträchtigung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware hat der Käufer SM unverzüglich zu benachrichtigen.

Der Eigentumsvorbehalt von SM entbindet den Käufer nicht von seiner Haftung für den zufälligen Untergang oder die zufällige Verschlechterung der Ware, nachdem sie in seinen Besitz übergegangen ist.

Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der Forderungen von SM um mehr als 15%, so wird SM die übersteigende Sicherheit freigeben.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wird Ware, gleich aus welchem Grund, zurückgenommen so ist SM berechtigt, 15% des Auftragspreises, als Abgeltung der für SM mit der Rücknahme verbunden Unkosten pauschal in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

13. Rücktrittsrecht bzw. Kreditbeschränkung:

SM ist berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen, wenn in der Person des Käufers oder in der Rechtsform seiner Firma Änderungen eintreten oder SM nachträglich Tatsachen bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit von Käufer in Zweifel setzen.

14. Vorzeitige Fälligkeit des Kaufpreises, Befriedungsrechte:

Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder -schwierigkeiten oder verletzt er schuldhaft die mit SM getroffenen Vereinbarungen oder einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Zahlungsbedingungen so ist SM berechtigt, durch Erklärung gegenüber dem Käufer die gesamte Restschuld zur Zahlung fällig zu stellen. In diesem Falle ist SM berechtigt, die Lagerräume des Käufers zu betreten, die Ware selbst oder durch Bevollmächtigte abzuholen und alle Unterlagen zwecks Feststellung seiner Forderung einsehen zu lassen. Er ist insbesondere berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorhalt stehende Ware frei für sich zu verwerten.

15. Markenpflege:

Dem Käufer ist untersagt, die Produkte von SM unter dem vereinbarten Abgabepreis zu verkaufen. Verstößt der Käufer gegen diese Vorschrift, so ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe in mindestens der Höhe des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Abgabepreis und dem tatsächlichen Verkaufspreis verpflichtet.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Forchheim.

Gerichtsstand ist, soweit dieser vereinbart werden kann, Forchheim.

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen SM und Käufer ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

17. AGB-Gesetz:

Im Falle von Rechtsstreitigkeiten tritt der Käufer dafür die Beweislast an, daß er kein Kaufmann im Sinne von § 24 Abs. 1 AGB-Gesetz ist.

Die Rechtsunwirksamkeit einer oder mehrer der vereinbarten Bedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.

Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von SM.